Arbeitssicherheit und SiGeKo

Die Baustellenverordnung, als Umsetzung einer europäischen Richtlinie, sieht die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators vor.

Als SiGeKo führen wir regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle durch und überprüfen ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grundsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden.

Neben den SiGeKo-Leistungen können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sie dabei unterstützen gemäß Bauvorlageerlass die Belange des baulichen Arbeitsschutzes nach aktueller Arbeitsstättenverordnung bei der Planung zu berücksichtigen.

Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen

  • Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
  • Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
  • Übermittlung der Vorankündigung
  • Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
  • Unterlagen für spätere Arbeiten

Arbeitssicherheit im Betrieb

  • Überprüfung Planung hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung
  • Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
  • Grundbetreuung Ihres Betriebes als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Arbeitssicherheitstechnische Betreuung