Arbeitssicherheit und SiGeKo
Die Baustellenverordnung, als Umsetzung einer europäischen Richtlinie, sieht die Bestellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators vor.
Als SiGeKo führen wir regelmäßig Sicherheitsbegehungen der Baustelle durch und überprüfen ob die Vorgaben der Baustellenverordnung und des Arbeitsschutzgesetzes (allg. Grundsätze nach § 4) von allen am Bau beteiligten Personen eingehalten werden.
Neben den SiGeKo-Leistungen können unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sie dabei unterstützen gemäß Bauvorlageerlass die Belange des baulichen Arbeitsschutzes nach aktueller Arbeitsstättenverordnung bei der Planung zu berücksichtigen.
Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
- Koordinationen der Maßnahmen nach § 4 ArbSchG (allgemeinen Grundsätze)
- Ausarbeitung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Plan)
- Übermittlung der Vorankündigung
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen und Protokollierung sicherheitsrelevanter Mängel
- Unterlagen für spätere Arbeiten
Arbeitssicherheit im Betrieb
- Überprüfung Planung hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen
- Grundbetreuung Ihres Betriebes als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitssicherheitstechnische Betreuung