Aktuelles

Das Barrierefrei-Konzept

Lebenslaufbeständige Gestaltung aller Lebensbereiche

13.08.2021
Zukunftsfähigkeit bedeutet Chancengleichheit für alle Mitglieder unserer Gesellschaft, ob alt oder jung, ganz gleich, ob es sich um Menschen mit oder ohne Einschränkung handelt. Chancengleichheit kann nur entstehen, wenn Hindernisse und Barrieren, die ein selbstbestimmtes Leben einschränken, reduziert werden.

Nach Berlin und Hessen hat auch Nordrhein-Westfahlen das Barrierefrei-Konzept als verbindliche Bauvorlage für öffentliche Gebäude, die große Sonderbauten gemäß § 50 Absatz 2 BauO NRW sind, im Genehmigungsverfahren eingeführt. Bereits seit dem 01.01.2020 wird das Barrierefrei-Konzept nach BauPrüfVO gefordert.

In unserer beratenden Tätigkeit als bestellte Gutachter für die Berufsgenossenschaft-Bau konnten wir unser Fachwissen im Bereich Barrierefreiheit und behindertengerechten Umbau einbringen und auch Individuallösungen, angepasst auf die Bedürfnisse der Nutzer, erarbeiten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Barrierefrei-Konzepts für den Umbau bei Bestand und Neubau.

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